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Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-Bonames
Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 183
Betreff: Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-Bonames Zu
- Der Alte Flugplatz in Bonames liegt innerhalb eines Jagdbezirks. Dort dürfen Ringel- und Türkentauben innerhalb der Jagdzeit vom
- November bis
- Februar durch die Jagdpächter bejagt werden. Juvenile Ringeltauben ohne Halsfleck genießen keine Schonzeit, dürfen also ganzjährig bejagt werden. Gemäß telefonischer Rücksprache mit einem der Jagdpächter, wird eine Bejagung auf die genannten Taubenarten durchgeführt. Es handelt sich hierbei um das Recht und auch die Pflicht des Jagdausübungsberechtigten. Zu 2. und
- Dem Jagdpächter sind keine Unternehmen bekannt, die dort geschossen haben. Verwilderte Tauben, wie in der Anfrage benannt, unterliegen nicht dem Jagdrecht sondern dem Tierschutzgesetz. Daher können zu den anderen in der Anfrage aufgeführten Fragen seitens der Unteren Jagdbehörde keine Auskünfte gegeben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 122/10Taubenabschuss hinter dem Alten Flughafen-BonamesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011VV 186Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-BonamesAnfrage
- 27. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 183Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab