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Der Pétanque-Verein Bornheim Boules e. V. zieht an den Bornheimer Hang?

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Pétanque-Verein Bornheim Boules e. V. plant einen Umzug an den Bornheimer Hang. Dies geschieht aufgrund der Erweiterung des nördlichen Günthersburgparks und der geplanten Bebauung der "Günthersburghöfe". Der Magistrat wird um Auskunft über die aktuelle Planung zur künftigen Boules-Anlage gebeten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Begründung

In der 43. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020 stellte der Stadtverordnete Bernhard E. Ochs die Frage Nr. 2779 bezüglich des Umzugs der "Bornheim Boules" vom nördlichen Günthersburgpark auf das Gelände der Bezirkssportanlage am Bornheimer Hang (FSV-Gelände). Der Umzug ist bedingt durch die Erweiterung des nördlichen Günthersburgparks und der künftigen Bebauung der sogenannten "Günthersburghöfe". Sportdezernent Stadtrat Markus Frank antwortete diesbezüglich, dass "bis Ende des Jahres 2020 eine abgestimmte Planung vorliegt". Zurzeit finden noch Gespräche zwischen dem Sportamt, dem Grünflächenamt, dem Vorstand der Bornheim Boules und anderen Institutionen statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2020FF 2779Der Pétanque-Verein „Bornheim Boules e. V.“ muss wegen der Erweiterung des Günthersburgparkes und der künftigen BebauungFragestunde-Frage
  2. 4. September 2020OFOF 503/4Der Pétanque-Verein Bornheim Boules e. V. zieht an den Bornheimer Hang?Ortsbeiratsantrag · FRANKFURTER
  3. 27. Oktober 2020Sie sind hier
    VV 1818Der Pétanque-Verein Bornheim Boules e. V. zieht an den Bornheimer Hang?
    Anfrage
  4. 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 88Der Pétanque-Verein Bornheim Boules e. V. zieht an den Bornheimer Hang?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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