Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 160 entstanden aus Vorlage: OF 61/12 vom 27.10.2011
Betreff: Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Östlich der Altenhöferallee ist im fortentwickelten Bebauungsplan B 803 "Am Riedberg" eine weitere Sport- und Freizeitfläche vorgesehen. Bislang existiert hierfür noch keine weitergehende Planung. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. ob bereits eine Bedarfsanalyse durchgeführt worden ist, 2. wenn ja, für welche Sport-, Freizeit- oder Spielflächen der Magistrat Bedarf sieht, 3. bis wann mit einer Konkretisierung der Planung zu rechnen ist, 4. in welcher Weise die Bewohnerinnen und Bewohner des Riedbergs in den weiteren Planungsprozess eingebunden werden können und 5. bis wann mit der Realisierung begonnen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2011OFOF 61/12Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2011Sie sind hierVV 160Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der AltenhöferalleeAnfrage
- 23. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 139Planung für die Sport- und Freizeitflächen östlich der AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen