Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
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Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Östlich der Altenhöferallee ist im fortentwickelten Bebauungsplan B 803 "Am Riedberg" eine weitere Sport- und Freizeitfläche vorgesehen. Bislang existiert hierfür noch keine weitergehende Planung. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. ob bereits eine Bedarfsanalyse durchgeführt worden ist, 2. wenn ja, für welche Sport- oder Freizeitflächen der Magistrat Bedarf sieht, 3. bis wann mit einer Konkretisierung der Planung zu rechnen ist, 4. in welcher Weise die Bewohnerinnen und Bewohner des Riedbergs in den weiteren Planungsprozess eingebunden werden können und 5. bis wann mit der Realisierung begonnen werden kann.
Inhalt
Antrag vom 27.10.2011, OF 61/12
Betreff: Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Östlich der Altenhöferallee ist im fortentwickelten Bebauungsplan B 803 "Am Riedberg" eine weitere Sport- und Freizeitfläche vorgesehen. Bislang existiert hierfür noch keine weitergehende Planung. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. ob bereits eine Bedarfsanalyse durchgeführt worden ist, 2. wenn ja, für welche Sport- oder Freizeitflächen der Magistrat Bedarf sieht, 3. bis wann mit einer Konkretisierung der Planung zu rechnen ist, 4. in welcher Weise die Bewohnerinnen und Bewohner des Riedbergs in den weiteren Planungsprozess eingebunden werden können und 5. bis wann mit der Realisierung begonnen werden kann.Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2011, OF 51/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 61/12Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2011VV 160Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der AltenhöferalleeAnfrage
- 23. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 139Planung für die Sport- und Freizeitflächen östlich der AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2