Planung für die Sport- und Freizeitflächen östlich der Altenhöferallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 139
Betreff: Planung für die Sport- und Freizeitflächen östlich der Altenhöferallee Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Im Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg - wurden Flächen für den Gemeinbedarf - Sportanlage - in erforderlichem Umfang mit dem Ziel festgesetzt, die Sportanlagen sukzessive mit der steigenden Einwohnerzahl am Riedberg zu entwickeln und zu realisieren. Die Sportfläche westlich der Altenhöferallee steht kurz vor der Fertigstellung, erste Teilflächen können voraussichtlich Januar/Februar 2012 in Betrieb genommen werden. Die bislang ungenutzte Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung - Sportanlage - östlich der Altenhöferallee soll im Zuge der zunehmenden Einwohnerzahlen im Stadtteil ebenfalls entwickelt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: - 4): Der Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main wurde in diesem Jahr vorgelegt und vom Magistrat zur Kenntnis genommen. Dieser Abschlussbericht enthält sowohl eine Bedarfsanalyse auf der rechnerischen Grundlage einer Bilanzierung von Sport- und Bewegungsräumen als auch eine Bedarfsanalyse der Sportnachfrage der Bevölkerung für das Stadtgebiet Frankfurt. Auf der Basis dieser Daten kann gemeinsam mit den Bewohnern und Bewohnerinnen des Riedbergs eine konkrete Planung für eine Sport-, Freizeit- und Spielfläche östlich der Altenhöferallee in Angriff genommen werden. 5): Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt. Die Containeranlage dient zur Abdeckung der gegenwärtig vorhandenen Bedarfsspitzen bei der Versorgung des Riedbergs mit diesbezüglichen Betreuungsplätzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2011OFOF 61/12Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Oktober 2011VV 160Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der AltenhöferalleeAnfrage
- 23. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 139Planung für die Sport- und Freizeitflächen östlich der AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab