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Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Ampelschaltung zu prüfen, um die Konfliktsituation zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern beim Rechtsabbiegen zu entschärfen. Ziel ist es, gefährliche Situationen zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten darzulegen, wie die Konfliktsituation zwischen Radfahrern/Fußgängern und Autofahrern beim Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße durch Optimierung der Ampelschaltung oder anderer geeigneter Maßnahmen entschärft werden kann.

Begründung

Autofahrer und Radfahrer/Fußgänger haben an dieser Stelle zeitgleich eine Grünphase, dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Konfliktsituationen. Diese sollten durch eine Verbesserung der Ampelschaltung entschärft werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2020OFOF 1218/6Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-StraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 18. Februar 2020Sie sind hier
    VV 1577Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße
    Anfrage
  3. 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1035Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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