Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Ampelschaltung zu prüfen, um die Konfliktsituation zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern beim Rechtsabbiegen zu entschärfen. Ziel ist es, gefährliche Situationen zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten darzulegen, wie die Konfliktsituation zwischen Radfahrern/Fußgängern und Autofahrern beim Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße durch Optimierung der Ampelschaltung oder anderer geeigneter Maßnahmen entschärft werden kann.
Begründung
Autofahrer und Radfahrer/Fußgänger haben an dieser Stelle zeitgleich eine Grünphase, dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Konfliktsituationen. Diese sollten durch eine Verbesserung der Ampelschaltung entschärft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2020OFOF 1218/6Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-StraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 18. Februar 2020Sie sind hierVV 1577Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-StraßeAnfrage
- 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1035Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen