Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Verkehrssteuerung an der Kreuzung Königsteiner Straße / Peter-Bied-Straße überprüft und festgestellt, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger gut sind. Daher sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, um die Sicherheit beim Rechtsabbiegen zu erhöhen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main ist bestrebt, Steuerungen an den Signalanlagen nach Möglichkeit einheitlich zu gestalten. Auch an dem Knoten Königsteiner Straße / Peter-Bied-Straße befindet sich eine Steuerungsvariante, wie sie nicht nur in Frankfurt, sondern auch im gesamten Bundesgebiet fast an jedem signalgeregelten Verkehrsknoten vorhanden ist. Hierbei werden die Verkehrsströme des KFZ-Verkehrs gemeinsam mit den parallellaufenden zu Fuß Gehenden freigeschaltet. Gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung ist der abbiegende Fahrzeugführende gegenüber parallellaufenden zu Fuß Gehenden wartepflichtig. Die Sichtverhältnisse zwischen den zu Fuß Gehenden, die die Peter-Bied-Straße queren und den von der Königsteiner Straße in die Peter-Bied-Straße rechtsabbiegenden Fahrzeugführenden sind gut. Weitere Maßnahmen hält der Magistrat für nicht notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2020OFOF 1218/6Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-StraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 18. Februar 2020VV 1577Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-StraßeAnfrage
- 25. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1035Unterliederbach: Rechtsabbiegen von der Königsteiner Straße auf die Peter-Bied-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab