Parkplatz Sportanlage Goldstein
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1576 entstanden aus Vorlage: OF 1585/6 vom 18.01.2016
Betreff: Parkplatz Sportanlage Goldstein Vorgang: EA 135/08 OBR 6; ST 781/09 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann der Parkplatz der Sportanalage Goldstein an das reguläre Kanalsystem angeschlossen wird bzw. wann mit der Beauftragung der Grundsanierung zu rechnen ist (vgl. ST 781).
Begründung: Die beschriebene Parkfläche weist schon seit Jahren erhebliche Mängel auf. Bei Regen ist immer festzustellen, dass sich der Parkplatz in eine Seenlandschaft verwandelt und teilweise überhaupt nicht mehr genutzt werden kann, da die Parkstreifen total überflutet sind. In der Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2009, ST 781, wird dargelegt, dass eine vom Fachamt erstellte Kostenschätzung auf den Betrag von 100.000 Euro für die Herstellung kam. Weiterhin wurde ausgeführt, dass die angepasste Summe im Rahmen von künftigen Haushaltsberatungen in den Haushalt ggf. aufzunehmen ist. Der Ortsbeirat hat seinen Willen, die Sanierung durchzuführen, durch die Etatanregung vom 02.12.2008, EA 135, bereits eindeutig kundgetan. Bisher ist jedoch nichts weiter passiert oder vom Magistrat berichtet worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2008OFOF 973/6Haushalt 2009 Parkplatz Sportanlage GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 18. Januar 2016OFOF 1585/6Parkplatz Sportanlage GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2016Sie sind hierVV 1576Parkplatz Sportanlage GoldsteinAnfrage
- 3. Juni 2016STST 856Parkplatz Sportanlage GoldsteinStellungnahme
- 1. Juli 2016OFOF 147/6Parkplatz Sportanlage GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. August 2016OMOM 444Parkplatz Sportanlage GoldsteinDirektanregung
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 428 WochenSTST 31Parkplatz Sportanlage GoldsteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen