Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen
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Talstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Sachstandsanfrage zum Denkmalschutz Carbone, Talstraße 11214.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Rückfrage Baumaßnahmen06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Prüfen und berichten, ob die Bushaltestellen in Kalbach überdacht werden können04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 29.11.2019, V 1502 entstanden aus Vorlage: OF 511/12 vom 15.11.2019
Betreff: Baumaßnahme Am Hopfenbrunnen Mit der Mitteilung über Straßenumbau- bzw. -ausbaumaßnahmen vom 05.11.2019 berichtet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erneuerung der Fahrbahn und des Gehwegs im nördlichen Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen. Dies soll im August 2020 geschehen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was diese Baumaßnahme notwendig macht, da die Straße in diesem Bereich gut erhalten scheint. Andere Bereiche im Stadtteil (wie z. B. die Talstraße oder In der Wink) haben eine Sanierung zumindest augenscheinlich deutlich nötiger. Falls sich die Straße in einem schlechten Zustand befindet, wird der Magistrat gebeten, dies dem Ortsbeirat detailliert mitzuteilen.
Begründung: Da die Mittel für Straßenbau und -erhaltung endlich sind, gilt es, diese sinnvoll einzusetzen. Da die oben genannte Straße in einem guten Zustand zu sein scheint, wäre es eventuell sinnvoller, andere Bereiche mit einer höheren Priorität zu versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2019OFOF 511/12Baumaßnahme Am HopfenbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2019Sie sind hierVV 1502Baumaßnahme Am HopfenbrunnenAnfrage
- 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 418Baumaßnahme Am HopfenbrunnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen