Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.
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Auskunftsersuchen vom 10.01.2011, V 1488 entstanden aus Vorlage: OF 1065/10 vom 21.12.2010
Betreff: Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof "Frankfurter Berg" Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für die beiden Fußgängertunnel am Bahnhof "Frankfurter Berg" eine Not-Beleuchtung vorgeschrieben ist und wenn ja, ob diese ordnungsgemäß installiert ist, und wenn nein, wer hierfür verantwortlich ist.
Begründung: In den Tunneln am Bahnhof Frankfurter Berg ist vor kurzem die Beleuchtung vollständig ausgefallen, was bei diesen ohnehin nicht einladenden Tunneln ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Anwesende Bahn-Sicherheitsleute hätten darauf verwiesen, dass eine Not-Beleuchtung für diese Tunnels zwar Pflicht sei, sie aber nicht zuständig seien, weil die Stadt für diese Not-Beleuchtung verantwortlich ist. Da ein solcher Mangel unbedingt kurzfristig abzustellen wäre, ist eine Klärung der Sachlage und Zuständigkeiten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2010OFOF 1065/10Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. Januar 2011Sie sind hierVV 1488Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.Anfrage
- 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 444Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen