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Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 10.01.2011, V 1488 entstanden aus Vorlage: OF 1065/10 vom 21.12.2010

Betreff: Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof "Frankfurter Berg" Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für die beiden Fußgängertunnel am Bahnhof "Frankfurter Berg" eine Not-Beleuchtung vorgeschrieben ist und wenn ja, ob diese ordnungsgemäß installiert ist, und wenn nein, wer hierfür verantwortlich ist.

Begründung: In den Tunneln am Bahnhof Frankfurter Berg ist vor kurzem die Beleuchtung vollständig ausgefallen, was bei diesen ohnehin nicht einladenden Tunneln ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Anwesende Bahn-Sicherheitsleute hätten darauf verwiesen, dass eine Not-Beleuchtung für diese Tunnels zwar Pflicht sei, sie aber nicht zuständig seien, weil die Stadt für diese Not-Beleuchtung verantwortlich ist. Da ein solcher Mangel unbedingt kurzfristig abzustellen wäre, ist eine Klärung der Sachlage und Zuständigkeiten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2010OFOF 1065/10Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 10. Januar 2011Sie sind hier
    VV 1488Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.
    Anfrage
  3. 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 444Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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