Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In den Tunneln am Bahnhof Frankfurter Berg ist letztens die Beleuchtung vollständig ausgefallen, was bei diesen ohnehin nicht einladenden Tunneln ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Anwesende Bahn-Sicherheitsleute hätten darauf verwiesen, dass eine Not-Beleuchtung für diese Tunnels zwar Pflicht sei, sie aber nicht zuständig seien, weil die Stadt für diese Not-Beleuchtung verantwortlich sei. Da ein solcher Mangel unbedingt kurzfristig abzustellen wäre, ist eine Klärung der Sachlage und Zuständigkeiten geboten.
Inhalt
Antrag vom 21.12.2010, OF 1065/10
Betreff:
Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof "Frankfurter Berg"
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für die beiden Fußgänger-Tunnel am Bahnhof "Frankfurter Berg“ eine Not-Beleuchtung vorgeschrieben ist und wenn ja, ob diese ordnungsgemäß installiert ist, und wenn nein, wer hierfür verantwortlich ist.
Begründung:
In den Tunneln am Bahnhof Frankfurter Berg ist letztens die Beleuchtung vollständig ausgefallen, was bei diesen ohnehin nicht einladenden Tunneln ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Anwesende Bahn-Sicherheitsleute hätten darauf verwiesen, dass eine Not-Beleuchtung für diese Tunnels zwar Pflicht sei, sie aber nicht zuständig seien, weil die Stadt für diese Not-Beleuchtung verantwortlich sei. Da ein solcher Mangel unbedingt kurzfristig abzustellen wäre, ist eine Klärung der Sachlage und Zuständigkeiten geboten.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2010Sie sind hierOFOF 1065/10Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. Januar 2011VV 1488Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.Anfrage
- 17. März 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 444Notbeleuchtung der Fußgängertunnel am Bahnhof .Frankfurter Berg.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme