Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station .Bonames.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 30.11.2010, V 1469 entstanden aus Vorlage: OF 1053/10 vom 16.11.2010
Betreff: Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station "Bonames" Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Einfahrgeschwindigkeiten für die U-Bahn-Station "Bonames" auf die Geschwindigkeit festzusetzen, die während der Bauarbeiten an der Station in Bonames vorgeschrieben war.
Begründung: Durch die Bauarbeiten an der U-Bahn-Station "Bonames" musste die Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn reduziert werden. Dies führte für die Anwohner zu einer erheblichen Reduzierung der Lärmbelästigung und wohl auch zu einer Energieeinsparung, weil die Bahnen nicht so stark abgebremst werden mussten. Es ist deshalb angemessen zu prüfen, ob diese eingeschränkte Einfahrgeschwindigkeit für Bonames nicht beibehalten werden kann. Wenn dies, ohne den Fahrplan zu sehr zu beeinträchtigen, möglich wäre, wäre dies im Interesse des Lärmschutzes wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2010OFOF 1053/10Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station .Bonames.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 30. November 2010Sie sind hierVV 1469Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station .Bonames.Anfrage
- 13. April 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 553Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station "Bonames"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen