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Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station "Bonames"

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 553

Betreff: Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station "Bonames" Bei Baumaßnahmen muss aus technischen Gründen oftmals die gerechnete Geschwindigkeit bzw. die Fahrplanvorgabe aus Sicherheitsgründen für eine befristete Zeit vermindert werden. Solche Maßnahmen führen, da der Fahrplan aufgrund von technischen Gründen und Zeitvorgaben für eine befristete Bauzeitenperiode den tatsächlichen Gegebenheiten nicht angepasst werden kann, immer zu einer Verschlechterung der Fahrplangenauigkeit und der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems Stadtbahn und erwirkt zwangsläufig unvermeidbare Verspätungen. Die Attraktivität und Leistungsfähigkeit einer Stadtbahn ist wesentlich abhängig von der Reisegeschwindigkeit. Die Verringerung der Einfahrgeschwindigkeit in die Stadtbahnstation Bonames würde eine Fahrzeitenverlängerung zur Folge haben. Daher kann einer Reduzierung der Einfahrgeschwindigkeit nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2010OFOF 1053/10Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station .Bonames.Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 30. November 2010VV 1469Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station .Bonames.Anfrage
  3. 13. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 553Einfahrgeschwindigkeit für die U-Bahn-Station "Bonames"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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