Koreanischen Garten der Öffentlichkeit zugänglich machen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand für die Wiederherstellung des Koreanischen Gartens zu prüfen und zu berichten, ob der Garten wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Dies ist notwendig, da der Garten seit längerer Zeit geschlossen ist und die angekündigte Wiedereröffnung nicht stattgefunden hat.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailFragen an den Magistrat
a) wie der Planungsstand für die Wiederherstellung des Koreanischen Gartens im Grüneburgpark ist;
b) ob der den abgebrannten Morgentaupavillon umgebende Garten ab sofort wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann und nur während der Baumaßnahmen temporär geschlossen wird.
Begründung
Informationsbedarf, da der Koreanische Garten scheinbar dauerhaft geschlossen gehalten wird und die in Stellungnahme ST 1848 in Aussicht gestellte Wiedereröffnung in der zweiten Jahreshälfte 2019 offensichtlich nicht stattgefunden hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2018OFOF 590/2Koreanischer GartenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2018VV 917Koreanischer GartenAnfrage
- 17. September 2018STST 1848Koreanischer GartenStellungnahme
- 10. August 2021OFOF 127/2Koreanischen Garten der Öffentlichkeit zugänglich machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021Sie sind hierVV 144Koreanischen Garten der Öffentlichkeit zugänglich machenAnfrage
- 15. November 2021Antwort des Magistrats · nach 182 WochenSTST 2035Koreanischen Garten der Öffentlichkeit zugänglich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen