Koreanischen Garten der Öffentlichkeit zugänglich machen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Wiederherstellung des Koreanischen Morgentaupavillons und der Pflaumenlaube, die aufgrund der Corona-Pandemie verzögert wurde. Die Arbeiten sollen voraussichtlich 2022 beginnen, um den Garten nach der Wiederherstellung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
a) Im vergangenen Jahr 2020 wollte der Magistrat - Grünflächenamt - den abgebrannten Koreanischen Morgentaupavillon wiederherstellen und die sanierungsbedürftige Pflaumenlaube instandsetzen. Dazu sollten Kunsthandwerker aus Korea kommen, um die Arbeiten authentisch auszuführen. Leider war aufgrund der Corona-Pandemie keine Einreise aus Korea möglich. Die Lage hat sich mittlerweile verbessert. Aufgrund der Unwägbarkeiten können derzeit jedoch keine Angaben zum Beginn der Arbeiten gemacht werden. Das Fachamt geht jedoch aktuell von einer Wiederherstellung im Jahr 2022 aus.
b) Um den sanierungsbedürftigen Morgentaupavillon vor weiteren Schäden, insbesondere durch Vandalismus zu schützen, kann der Garten erst nach der Wiederherstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2018VV 917Koreanischer GartenAnfrage
- 17. September 2018STST 1848Koreanischer GartenStellungnahme
- 10. August 2021OFOF 127/2Koreanischen Garten der Öffentlichkeit zugänglich machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021VV 144Koreanischen Garten der Öffentlichkeit zugänglich machenAnfrage
- 15. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 179 WochenSTST 2035Koreanischen Garten der Öffentlichkeit zugänglich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab