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Hafenbahn für Personenverkehr reaktivieren

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1436 entstanden aus Vorlage: OF 1062/1 vom 02.09.2019

Betreff: Hafenbahn für Personenverkehr reaktivieren Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Gleise der Hafenbahn am nördlichen Mainufer für den Personenverkehr wieder genutzt werden können. Dabei sollen auch modernere Verkehrsträger wie z. B. autonom fahrende Züge oder E-Draisinen in Betracht gezogen werden. Selbstverständlich soll die Sicherheit der zu Fuß Gehenden jederzeit gewährleistet sein.

Begründung: Die Hafenbahn war früher einmal ein wichtiger Verkehrsträger in der Stadt Frankfurt am Main. Auch wenn die Gleise heutzutage für historische Fahren oder den Güterverkehr noch gelegentlich genutzt werden, liegt großes Potenzial brach. Mit der Reaktivierung des Personenverkehrs auf den Gleisen der Hafenbahn könnte vor allem das Gutleutviertel besser an den ÖPNV angebunden und ein Beitrag zum Klimaschutz durch mehr schienengebundenen Verkehr geleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2019OFOF 1062/1Hafenbahn für Personenverkehr reaktivierenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 17. September 2019Sie sind hier
    VV 1436Hafenbahn für Personenverkehr reaktivieren
    Anfrage
  3. 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 129Hafenbahn für Personenverkehr reaktivierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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