Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für Vereine
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1392 entstanden aus Vorlage: OF 834/10 vom 29.06.2015
Betreff: Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für Vereine Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:
- Wie ist der derzeitige Stand der (endgültigen) Instandsetzungsarbeiten bezüglich der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule?
- Welche Gründe stehen einer umfassenden Nutzung der Halle entgegenstehen? Hiermit sind insbesondere Wettkampfveranstaltungen an den Wochenenden gemeint.
- Welche Maßnahmen sind seitens des Magistrats geplant , um unter Berücksichtigung der Ziffern 1. und 2. eine umfassende Nutzbarkeit der Halle schnellstmöglich sicherzustellen? Begründung: Die Liesel-Oestreicher-Schule ist mittlerweile glücklicherweise nach Instandsetzungsarbeiten für den Trainingsbetrieb wieder nutzbar. Leider ist eine Nutzung im Rahmen von Wettkampfveranstaltungen nicht möglich. Unter dieser Situation leiden unter anderem die Floorball-Mannschaften des TSV Berkersheim, die für ihre Wettkampfveranstaltungen bis nach Fechenheim ausweichen müssen. Der Ortsbeirat 10 bedauert diese Situation und bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2015OFOF 834/10Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für VereineOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Juni 2015Sie sind hierVV 1392Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für VereineAnfrage
- 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1385Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen