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Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für Vereine

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1392 entstanden aus Vorlage: OF 834/10 vom 29.06.2015

Betreff: Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für Vereine Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie ist der derzeitige Stand der (endgültigen) Instandsetzungsarbeiten bezüglich der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule?
  2. Welche Gründe stehen einer umfassenden Nutzung der Halle entgegenstehen? Hiermit sind insbesondere Wettkampfveranstaltungen an den Wochenenden gemeint.
  3. Welche Maßnahmen sind seitens des Magistrats geplant , um unter Berücksichtigung der Ziffern 1. und 2. eine umfassende Nutzbarkeit der Halle schnellstmöglich sicherzustellen? Begründung: Die Liesel-Oestreicher-Schule ist mittlerweile glücklicherweise nach Instandsetzungsarbeiten für den Trainingsbetrieb wieder nutzbar. Leider ist eine Nutzung im Rahmen von Wettkampfveranstaltungen nicht möglich. Unter dieser Situation leiden unter anderem die Floorball-Mannschaften des TSV Berkersheim, die für ihre Wettkampfveranstaltungen bis nach Fechenheim ausweichen müssen. Der Ortsbeirat 10 bedauert diese Situation und bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juni 2015OFOF 834/10Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für VereineOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    VV 1392Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für Vereine
    Anfrage
  3. 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1385Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für VereineStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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