Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für Vereine
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1385
Betreff: Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für Vereine Aufgrund des bestehenden Rechtsstreites kann die Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule auch weiterhin nicht zu Wettkampfveranstaltungen an Wochenenden genutzt werden. Der Magistrat ist auch weiterhin daran interessiert, das Gerichtsverfahren zeitnah zu einem Abschluss zu bringen, um die Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für den Schulbetrieb und für Sportveranstaltungen uneingeschränkt nutzen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2015OFOF 834/10Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für VereineOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Juni 2015VV 1392Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für VereineAnfrage
- 18. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1385Nutzung der Sporthalle der Liesel-Oestreicher-Schule für VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab