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Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-Anlage

Vorlagentyp: V
181 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1335 entstanden aus Vorlage: OF 1031/6 vom 30.05.2019

Betreff: Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-Anlage Vorgang: B 160/09; OM 39/16 OBR 6; ST 903/16 Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich- Anlage in Schwanheim zu berichten.

Begründung: Bereits im Jahre 2009 wurde der Brunnen in die Liste der zu sanierenden Brunnen der Stadt Frankfurt aufgenommen (siehe Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B 160). Mit der Anregung des Ortsbeirates und der Frage nach dem Sachstand zur Reaktivierung des Brunnens konnte im Jahr 2016 in Erfahrung gebracht werden, dass bis zum Jahr 2019 leider keine Mittel zur Verfügung stehen (siehe ST 903). Das Jahr 2019 ist inzwischen erreicht. Die Schwanheimer Bürger warten bereits seit zehn Jahren auf die Sanierung des Brunnens. Es wird Zeit, die Sanierung endlich umzusetzen oder wenigstens einen konkreten Termin zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B 160 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 39 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 903 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1949 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 41

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2016OFOF 19/6Martin-Henrich-Anlage in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Mai 2016OMOM 39Martin-Henrich-Anlage in SchwanheimDirektanregung
  3. 4. Juli 2016STST 903Martin-Henrich-Anlage in SchwanheimStellungnahme
  4. 30. Mai 2019OFOF 1031/6Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-AnlageOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  5. 18. Juni 2019Sie sind hier
    VV 1335Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-Anlage
    Anfrage
  6. 7. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 181 WochenSTST 1949Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-AnlageStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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