Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-Anlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1949
Betreff: Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-Anlage In den vergangenen Jahren hat der Magistrat mehrere große Sanierungsprojekte abgearbeitet und es sind noch einige in der Planung. Eine Reaktivierung des Mauritiusbrunnens, mit einer den heutigen Anforderungen entsprechenden Brunnenkammer, wird auf ca. 450.000 € geschätzt. Die folgenden Instandhaltungskosten sind zudem sehr hoch. Eine Inbetriebnahme wird nicht möglich sein. Daher schlägt der Magistrat vor das "Ehrenmal", das in den 60er Jahren von dem Frankfurter Bildhauer Georg Krämer neu geschaffenen wurde, nachdem das Original von Martin Henrich im Zweiten Weltkrieg zur Metallbeschaffung eingeschmolzen wurde, in seiner Bedeutung als Mahnmal zu stärken und hierfür das Becken abzunehmen. Die Stele würde einen Sockel und eventuell rundherum eine Bepflanzung erhalten. Somit könnte man einen Ort des Mahnens und Gedenkens schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2016OFOF 19/6Martin-Henrich-Anlage in SchwanheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2016OMOM 39Martin-Henrich-Anlage in SchwanheimDirektanregung
- 4. Juli 2016STST 903Martin-Henrich-Anlage in SchwanheimStellungnahme
- 30. Mai 2019OFOF 1031/6Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-AnlageOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 18. Juni 2019VV 1335Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-AnlageAnfrage
- 7. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 181 WochenSTST 1949Schwanheim: Sachstand zur Sanierung des Brunnens in der Martin-Henrich-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab