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Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leer stehende Liegenschaften reaktivieren!

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 10.03.2015, V 1286 entstanden aus Vorlage: OF 1289/6 vom 20.01.2015

Betreff: Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leer stehende Liegenschaften reaktivieren! Im letzten Jahrzehnt ist im alten Sindlinger Ortskern (im Bereich Huthmacherstraße und Allesinastraße) zunehmend festzustellen, dass Häuser nicht mehr bewohnt werden und zum Teil jahrelang unsaniert bleiben. Es besteht damit die Gefahr, dass die hier wohnenden Menschen den Bezug zu i hrem bisher gewohnten Wohnumfeld verlieren, wegziehen und damit weiteren Leerstand erzeugen. Eine Tendenz, die nicht zuletzt auch die bestehenden sozialen Bindungen gefährdet. Gerade die Ortskernsatzung, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde, hatte das Ziel, die Qualität und den Charakter einer "dörflichen" Wohnstruktur und damit eine gute Wohnqualität zu sichern. Dieses Ziel, so zeigt der momentane Leerstand von rund einem Dutzend Häuser, ist jedoch offenbar infrage gestellt und es besteht die Gefahr, dass eine nicht gewollte Spiralwirkung entsteht. Zur Umkehr einer solchen ungesunden Entwicklung ist deshalb dringender Handlungsbedarf angezeigt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie dem zunehmenden Leerstand von Liegenschaften und Häusern im Sindlinger Ortskern, insbesondere im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 12, begegnet werden und damit die Qualität der bestehenden Strukturen erhalten und aufgewertet werden kann. Insbesondere sollte der Magistrat darauf eingehen, durch welche Maßnahmen, z. B. durch eine Förderung im Rahmen des Programms "Aktive Kernbereiche", den betroffenen Bürgern Hilfestellungen bei Fragen der Sanierung, Neubebauung oder energetischen Aufwertung im Einklang mit den Vorgaben der Ortskernsatzung gegeben werden können. Des Weiteren sollte der Magistrat Möglichkeiten aufzeigen, ob und wie städtische Gesellschaften (z. B. die KEG) initiativ werden können, wenn Eigentümer selbst nicht in der Lage oder willens sind, ihre Liegenschaften zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Januar 2015OFOF 1289/6Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leer stehende Liegenschaften reaktivieren!Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. März 2015Sie sind hier
    VV 1286Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leer stehende Liegenschaften reaktivieren!
    Anfrage
  3. 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 958Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leerstehende Liegenschaften reaktivieren!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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