Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leerstehende Liegenschaften reaktivieren!
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 958
Betreff: Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leerstehende Liegenschaften reaktivieren! Der Magistrat sieht derzeit keine hinreichenden Gründe, den Sindlinger Ortskern für das Programm "Aktive Kernbereiche" vorzuschlagen. Stattdessen kommt der KEG und dem städtischen Liegenschaftsfonds hier eine erhebliche Bedeutung zu. Die KEG prüft derzeit diverse Liegenschaften aus dem Sindlinger Ortskern auf ihre Eignung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Liegenschaftsfonds. Sobald die Voraussetzungen gegeben sind, wird die KEG in direkte Verhandlungen mit den Eigentümern dieser Liegenschaften eintreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2015OFOF 1289/6Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leer stehende Liegenschaften reaktivieren!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2015VV 1286Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leer stehende Liegenschaften reaktivieren!Anfrage
- 29. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 958Wohnumfeld Sindlinger Ortskern erhalten: Leerstehende Liegenschaften reaktivieren!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab