Nordmainische S-Bahn (S 7 neu)
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.03.2010, V 1267 entstanden aus Vorlage: OF 420/11 vom 16.02.2010
Betreff: Nordmainische S-Bahn (S 7 neu) Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob ihm bekannt ist, dass für die nördlich der bisherigen Gleise, für die Trasse der geplanten S7 Neu außer Grundstücken, die sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG befinden, auch städtische Grundstücke beansprucht werden? 2. ob vom Verlauf der geplanten neuen Trasse Kleingärten betroffen sind? 3. welche Maßnahmen er zur Sicherung der Gleisanlagen gegen das Betreten von unbefugten Personen, insbesondere Kindern, von der Deutschen Bahn AG fordern wird? 4. welche Maßnahmen er zum Lärm- und Umweltschutz entlang der neuen Trasse im Bereich von Fechenheim-Nord und Riederwald fordern wird?
Begründung: Der Skizze in der FAZ vom 28.01.2010 ist zu entnehmen, dass die geplante neue Trasse, nördlich der bisherigen Gleise, noch näher an die Wohnbebauung heran rückt und auch Fragen der Sicherheit, sowie des Lärm- und Umweltschutzes der Bevölkerung nun ebenfalls gelöst werden müssen. Anlage 1 (ca. 3,9 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2010OFOF 420/11Nordmainische S-Bahn (S 7 neu)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2010Sie sind hierVV 1267Nordmainische S-Bahn (S 7 neu)Anfrage
- 16. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 836Nordmainischen S-Bahn (S7 neu)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen