Nordmainischen S-Bahn (S7 neu)
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2010, ST 836
Betreff:
Nordmainischen S-Bahn (S7 neu)
Zu 1: Dem Magistrat ist bekannt, dass für einige Grundstücke der Stadt Frankfurt ein Grunderwerb, eine dingliche Sicherung bzw. eine bauzeitliche Inanspruchnahme erforderlich wird. Eine detaillierte Aufstellung dazu wird es im Grunderwerbsplan und im Grunderwerbsverzeichnis der Planfeststellungsunterlagen geben.
Zu 2: Nach der bisherigen Trassenplanung der Deutschen Bahn AG sind auch Kleingärten betroffen.
Zu 3: Der Magistrat wird in Bereichen, in denen Gefährdungen von Personen wegen der Nähe von Verkehrswegen und städtischen Einrichtungen zu den Bahnanlagen gegeben ist, eine Einzäunung der Bahnanlage fordern. Allerdings hat das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde bereits ausgeführt, dass eine Umzäunung von Gleisen nicht explizit vorgeschrieben ist. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung des lnfrastrukturbetreibers, Gleise einzuzäunen, um Personenschäden aufgrund grob fahrlässigen Fehlverhaltens des Geschädigten vorzubeugen. Das Verbot, Gleisanlagen zu betreten und die Gefährlichkeit des Eisenbahnbetriebes sei jedermann bekannt, sodass eine Einzäunungs- oder Einfriedungspflicht für Gleisanlagen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht verlangt werden könne.
Zu 4: Der Magistrat wird fordern, dass alle nach den Regeln der Technik und der Rechtslage erforderlichen Maßnahmen zum Lärm- und Umweltschutz entlang der neuen Trasse getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2010OFOF 420/11Nordmainische S-Bahn (S 7 neu)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2010VV 1267Nordmainische S-Bahn (S 7 neu)Anfrage
- 16. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 836Nordmainischen S-Bahn (S7 neu)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab