Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-Riedberg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen im Ortsbezirk 12 bereitzustellen. Dies ist wichtig, um die Auswirkungen des Anstiegs der Mietpreise und den Wegfall der Sozialbindung in Kalbach-Riedberg zu verstehen.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- wie viele öffentlich geförderte Wohnungen der Ortsbezirk 12 hat,
- wie viele davon dem 1. Förderweg und wie viele dem Mittelstandsprogramm entsprechen,
- bei wie vielen von den öffentlich geförderten Wohnungen die Sozialbindung in den nächsten fünf Jahren ausläuft und
- welche Anstrengungen der Magistrat unternimmt, Wohnungen mit Sozialbindung im Stadtteil zu halten.
Begründung
Aufgrund des extrem starken Anstiegs der Mietpreise im gesamten Stadtgebiet ist die Erhaltung bezahlbaren Wohnraumes eine wichtige Aufgabe. Besonders der Ortsbezirk Kalbach-Riedberg könnte in den kommenden Jahren durch einen Wegfall der Sozialbindung in eine schwierige Situation mit steigenden Mieten kommen. Daher bedarf es einer Aktualisierung der Daten aus der Stellungnahme ST 650 aus 2016.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2016STST 650Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12, Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 25. Juni 2021OFOF 69/12Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Juli 2021Sie sind hierVV 123Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-RiedbergAnfrage
- 27. September 2021Antwort des Magistrats · nach 284 WochenSTST 1769Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen