Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-Riedberg
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen über den öffentlich geförderten Wohnraum im Stadtteil Kalbach-Riedberg bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die Auswirkungen des Anstiegs der Mietpreise zu verstehen und Maßnahmen zur Erhaltung bezahlbaren Wohnraums zu ergreifen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. wie viele öffentlich geförderte Wohnungen der Ortsbezirk 12 hat, 2. wie viele davon dem
- Förderweg und wie viele dem Mittelstandsprogramm entsprechen, 3. bei wie vielen von den öffentlich geförderten Wohnungen die Sozialbindung in nächsten fünf Jahren ausläuft und 4. welche Anstrengungen der Magistrat unternimmt Wohnungen mit Sozialbindung im Stadtteil zu halten.
Begründung
Aufgrund des extrem starken Anstiegs der Mietpreise im gesamten Stadtgebiet ist die Erhaltung bezahlbaren Wohnraumes eine wichtige Aufgabe. Besonders der Ortsbezirk Kalbach könnte in den kommenden Jahren durch einen Wegfall der Sozialbindung in eine schwierige Situation mit steigenden Mieten kommen. Daher bedarf es einer Aktualisierung der Daten aus der ST 650 aus 2016.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2016STST 650Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12, Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 25. Juni 2021Sie sind hierOFOF 69/12Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Juli 2021VV 123Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-RiedbergAnfrage
- 27. September 2021Antwort des Magistrats · nach 284 WochenSTST 1769Öffentlich geförderter Wohnraum in Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme