Wie geht es weiter mit dem Gelände auf der Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße
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Auskunftsersuchen vom 20.01.2015, V 1229 entstanden aus Vorlage: OF 740/10 vom 05.01.2015
Betreff: Wie geht es weiter mit dem Gelände auf der Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit der Pächter der nach wie vor städtischen Flächen auf der Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße verpflichtet ist, diese in einem ansehnlichen Zustand zu halten.
Begründung: Nachdem der Pächter sich offensichtlich überhaupt nicht um diese Flächen gekümmert hatte und sie dadurch als Aufenthaltsort genutzt wurden, hat er zwischenzeitlich, wohl um dies zu verhindern, den Bewuchs und die Einfriedung weitgehend entfernt, sodass sich das Gelände nun als Brachland darbietet. Dies ist weder ansehnlich, noch wird es offenkundig gepflegt, weil sich dort nun auch Müll ansammelt. Ein solcher Zustand am Entree nach Eckenheim von der Autobahn her ist wenig einladend. Insofern ist leider ein erneuter Sachstandsbericht erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2015OFOF 740/10Wie geht es weiter mit dem Gelände auf der Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Januar 2015Sie sind hierVV 1229Wie geht es weiter mit dem Gelände auf der Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet-StraßeAnfrage
- 20. Februar 2015OFOF 770/10Aufstellen von AbfallsammelbehälternOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2015OMOM 3927Aufstellen von AbfallsammelbehälternDirektanregung
- 4. Mai 2015STST 648Wie geht es weiter mit dem Gelände auf der Ecke Hügelstraße/Jean-Monnet-StraßeStellungnahme
- 11. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 687Aufstellen von AbfallsammelbehälternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen