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Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz?

Vorlagentyp: V
50 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1220 entstanden aus Vorlage: OF 760/2 vom 08.03.2019

Betreff: Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz? Vorgang: E 39/19 Aufgrund des Mangels an pädagogischen Fachkräften können die vorgesehenen Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten auch im Ortsbezirk 2 oft nur eingeschränkt besetzt werden. Auch im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Welche Kinderbetreuungseinrichtungen (einschl. der offenen Einrichtungen) im Ortsbezirk 2 können ihren Betreuungsauftrag aufgrund fehlenden Personals nur eingeschränkt erfüllen? Wie viele Kitaplätze konnten deshalb im vergangenen Jahr nicht vergeben werden?
  2. Konnten im Vorjahr alle Anmeldungen von Kindern für Betreuungseinrichtungen im Ortsbezirk berücksichtigt werden? Welche alternativen Angebote wurden ggf. den Eltern gemacht, die ihre Kinder nicht im gewünschten Stadtteil unterbringen konnten?
  3. In welchem Umfang wurden bisher Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Fachämter von der Auflage der ausschließlichen Beschäftigung von Fachpersonal (§ 25 b HKJGB) bzw. der Mindestpersonalausstattung (§ 25 c HKJGB) befreit?
  4. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um zusätzliche Fachkräfte für die Arbeit in den städtischen Kita sowie Kinder- und Jugendhäusern zu gewinnen? Welche Rolle spielt nach Ansicht des Magistrats die selbst für Durchschnittsverdienerinnen bzw. Durchschnittsverdiener katastrophale Lage auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt für die Personalgewinnung? Wird für städtisches Personal die Möglichkeit genutzt, insbesondere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Sozial- und Erziehungsdienste ggf. stadteigene Wohnungen zur Anmietung anzubieten bzw. entsprechenden Wohnraum nachzuweisen? Begründung: Die Kommunen haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kleinkinder zu ermöglichen. Allerdings erweist sich der große Mangel an Fachkräften zunehmend als Hindernis. Die Magistratsparteien haben nun im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019 vereinbart, zum Zweck der Personalgewinnung zu prüfen, "welche Spielräume innerhalb der tariflichen Regelungen bestehen, Erzieherinnen und Erzieher von Kita Frankfurt in eine höhere Stufe innerhalb der Entgeltgruppe einzustufen" (Etatantrag E 39). Nach Kenntnisstand des Ortsbeirates sind zumindest die pädagogischen Fachkräfte der Stadt Frankfurt nach TVöD tarifgerecht eingestuft, wobei Fachkräfte ohne mehrjährige Berufserfahrung allerdings deutlich benachteiligt sind. Die eigentliche Problematik liegt in den hohen Lebenshaltungskosten, vor allem natürlich durch Wohnkosten in der Stadt. Auch eine mögliche Höhergruppierung im Rahmen der Tarife der Sozial- und Erziehungsdienste dürfte kaum zu Gehältern führen, die insbesondere Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfängern und jungen Familien eine Wohnungsversorgung in Frankfurt ermöglichen könnten. Eine umfassende Unterstützung bei der Wohnungsversorgung wäre in diesem Kontext sicher hilfreicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019EE 39Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab. Tagespfl. Erzieherinnen und Erzieher gewinnenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 8. März 2019OFOF 760/2Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 25. März 2019Sie sind hier
    VV 1220Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz?
    Anfrage
  4. 23. August 2019STST 1622Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz?Stellungnahme
  5. 13. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 50 WochenBB 1Erzieherinnen und Erzieher gewinnenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 33 · 19.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

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