Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz?
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz? Vorgang: E 39/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Aufgrund des Mangels an pädagogischen Fachkräften können die vorgesehenen Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten auch im Ortsbezirk 2 oft nur eingeschränkt besetzt werden. Auch im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Welche Kinderbetreuungseinrichtungen (einschl. der offenen Einrichtungen) Im Ortsbezirk 2 können ihren Betreuungsauftrag aufgrund fehlenden Personals nur eingeschränkt erfüllen? Wie viele Kitaplätze konnten deshalb im vergangenen Jahr nicht vergeben werden?
- Konnten im Vorjahr alle Anmeldungen von Kindern für Betreuungseinrichtungen im Ortsbezirk berücksichtigt werden? Welche alternativen Angebote wurden ggf. den Eltern gemacht, die ihre Kinder nicht im gewünschten Stadtteil unterbringen konnten?
- In welchem Umfang wurden bisher Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Fachämter von der Auflage der ausschließlichen Beschäftigung von Fachpersonal (§ 25 b HKJGB) bzw. der Mindestpersonalausstattung (§ 25 c HKJGB) befreit?
- Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um zusätzliche Fachkräfte für die Arbeit in den städtischen Kitas sowie Kinder- und Jugendhäusern zu gewinnen? Welche Rolle spielt nach Ansicht des Magistrats die selbst für Durchschnittsverdiener/innen katastrophale Lage auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt für die Personalgewinnung? Wird für städtisches Personal die Möglichkeit genutzt, insbesondere Mitarbeiter/innen der Sozial- und Erziehungsdienste ggf. stadteigene Wohnungen zur Anmietung anzubieten bzw. entsprechenden Wohnraum nachzuweisen? Begründung: Die Kommunen haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kleinkinder zu ermöglichen. Allerdings erweist sich der große Mangel an Fachkräften zunehmend als Hindernis. Die Magistratsparteien haben nun im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019 vereinbart, zum Zweck der Personalgewinnung zu prüfen, "welche Spielräume innerhalb der tariflichen Regelungen bestehen, Erzieherinnen und Erzieher von Kita Frankfurt in eine höhere Entgeltgruppe einzustufen" (E 39/2019). U.W. sind zumindest die pädagogischen Fachkräfte der Stadt Frankfurt nach TVöD tarifgerecht eingestuft, wobei Fachkräfte ohne mehrjährige Berufserfahrung allerdings deutlich benachteiligt sind. Die eigentliche Problematik liegt in den hohen Lebenshaltungs-, vor allem natürlich Wohnkosten in der Stadt. Auch eine mögliche Höhergruppierung im Rahmen der Tarife der Sozial- und Erziehungsdienste dürfte kaum zu Gehältern führen, die insbesondere Berufsanfänger/innen und jungen Familien eine Wohnungsversorgung in Frankfurt ermöglichen könnten. Eine umfassende Unterstützung bei der Wohnungsversorgung wäre in diesem Kontext sicher hilfreicher.
Inhalt
Antrag vom 08.03.2019, OF 760/2
Betreff: Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz? Vorgang: E 39/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Aufgrund des Mangels an pädagogischen Fachkräften können die vorgesehenen Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten auch im Ortsbezirk 2 oft nur eingeschränkt besetzt werden. Auch im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Welche Kinderbetreuungseinrichtungen (einschl. der offenen Einrichtungen) Im Ortsbezirk 2 können ihren Betreuungsauftrag aufgrund fehlenden Personals nur eingeschränkt erfüllen? Wie viele Kitaplätze konnten deshalb im vergangenen Jahr nicht vergeben werden?
- Konnten im Vorjahr alle Anmeldungen von Kindern für Betreuungseinrichtungen im Ortsbezirk berücksichtigt werden? Welche alternativen Angebote wurden ggf. den Eltern gemacht, die ihre Kinder nicht im gewünschten Stadtteil unterbringen konnten?
- In welchem Umfang wurden bisher Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Fachämter von der Auflage der ausschließlichen Beschäftigung von Fachpersonal (§ 25 b HKJGB) bzw. der Mindestpersonalausstattung (§ 25 c HKJGB) befreit?
- Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um zusätzliche Fachkräfte für die Arbeit in den städtischen Kitas sowie Kinder- und Jugendhäusern zu gewinnen? Welche Rolle spielt nach Ansicht des Magistrats die selbst für Durchschnittsverdiener/innen katastrophale Lage auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt für die Personalgewinnung? Wird für städtisches Personal die Möglichkeit genutzt, insbesondere Mitarbeiter/innen der Sozial- und Erziehungsdienste ggf. stadteigene Wohnungen zur Anmietung anzubieten bzw. entsprechenden Wohnraum nachzuweisen? Begründung: Die Kommunen haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kleinkinder zu ermöglichen. Allerdings erweist sich der große Mangel an Fachkräften zunehmend als Hindernis. Die Magistratsparteien haben nun im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019 vereinbart, zum Zweck der Personalgewinnung zu prüfen, "welche Spielräume innerhalb der tariflichen Regelungen bestehen, Erzieherinnen und Erzieher von Kita Frankfurt in eine höhere Entgeltgruppe einzustufen" (E 39/2019). U.W. sind zumindest die pädagogischen Fachkräfte der Stadt Frankfurt nach TVöD tarifgerecht eingestuft, wobei Fachkräfte ohne mehrjährige Berufserfahrung allerdings deutlich benachteiligt sind. Die eigentliche Problematik liegt in den hohen Lebenshaltungs-, vor allem natürlich Wohnkosten in der Stadt. Auch eine mögliche Höhergruppierung im Rahmen der Tarife der Sozial- und Erziehungsdienste dürfte kaum zu Gehältern führen, die insbesondere Berufsanfänger/innen und jungen Familien eine Wohnungsversorgung in Frankfurt ermöglichen könnten. Eine umfassende Unterstützung bei der Wohnungsversorgung wäre in diesem Kontext sicher hilfreicher.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019EE 39Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab. Tagespfl. Erzieherinnen und Erzieher gewinnenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 8. März 2019Sie sind hierOFOF 760/2Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. März 2019VV 1220Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz?Anfrage
- 23. August 2019STST 1622Gefährdet der Mangel an Fachkräften die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz?Stellungnahme
- 13. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 50 WochenBB 1Erzieherinnen und Erzieher gewinnenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU