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Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 01.12.2014, V 1182 entstanden aus Vorlage: OF 592/2 vom 14.11.2014

Betreff: Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?! Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob und wo im direkten Umfeld des Campus Westend der Vertrieb von gebrauchten Büchern wieder ermöglicht werden kann. Hierzu ist gegenüber der Universität zu präzisieren, dass die ihr von der Stadt zur Nutzung überlassenen Fläche am Eingang zum Campus Westend an der Bremer Straße, wie gehabt, sehr wohl für diese Zwecke geeignet ist. Es ist zu unterstreichen, dass die entsprechende Nutzung von Seiten der Kommune ausdrücklich aus kulturellen Gründen gewünscht wird.

Begründung: Die Nutzungsverträge der Standbetreiber mit der Universität sind ausgelaufen, die Fortsetzung derselben nicht in Sicht. Augenscheinlich bestehen gewisse Diskrepanzen über das Nutzungspotenzial. So argumentiert die Universität überraschenderweise damit, dass die in Rede stehende städtische Liegenschaft nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf. Hingegen vermisst das Amt für Straßenbau und Erschließung lediglich die formale Beantragung der Sondernutzungserlaubnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2014OFOF 592/2Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. Dezember 2014Sie sind hier
    VV 1182Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!
    Anfrage
  3. 6. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 212Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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