Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 212
Betreff: Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?! Aufgrund des großen, auch öffentlichen Interesses am Fortbestand des Bücherstandes (sowie des Gemüsestandes) haben weitere Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt und der Goethe-Universität zu diesem Thema stattgefunden. Im Ergebnis wird es eine weitere Vermietung an die beiden Standinhaber zu folgenden Bedingungen geben: - Die Genehmigung der Stadt zur Vermietung eines Standes ist jährlich neu einzuholen. Sie wird jeweils einzelfallbezogen und nur für die jeweilige Saison (1.3. bis 31.10, ggf. 15.11.) erteilt. - Die Verträge mit den Standinhabern gelten demnach jeweils nur für eine Saison. - Die Nutzung ist unentgeltlich. Der Bücherstand-Inhaber ist laut Universität bereits über diese Lösung informiert. Er war damit einverstanden, ebenso mit den angegebenen Saisonzeiten. Die Universität wird nun zu Beginn eines jeden Jahres die Genehmigung der Stadt einholen und einen Nutzungsvertrag (jeweils für eine Saison) abschließen. Hierbei handelt es sich um eine Abweichung vom geltenden Gestattungsvertrag. Eine grundsätzliche Änderung des Gestattungsvertrages zum Bremer Platz zwischen der Stadt Frankfurt als Grundstückseigentümerin und der Goethe-Universität mit der ausschließlichen Zweckbindung "Parkplatz und Eingang zum Campus" ist ausgeschlossen, da an diesem Standort kein Markt etabliert werden soll. Es sollen also wie bisher für die zwei Stände jeweils Einzelgenehmigungen erteilt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2014OFOF 592/2Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Dezember 2014VV 1182Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!Anfrage
- 6. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 212Campus Westend - Uni ohne Bücherstände?!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab