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EHEC-Alarm für den Erlenbach - und die Konsequenzen?

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 13.09.2011, V 113 entstanden aus Vorlage: OF 22/13 vom 25.07.2011

Betreff: EHEC-Alarm für den Erlenbach - und die Konsequenzen? Durch den Fund des EHEC-Bakteriums auf Gemüse aus Nieder-Erlenbach und im Erlenbachwasser im Juni 2011, der bundesweite Beachtung in den Medien fand, haben die Nieder-Erlenbacher Landwirte hohe Ausfälle hinnehmen müssen, da viele Verbraucher auf Gurken, Tomaten und Salat verzichteten. Einige Landwirte sind im Besitz von Wasserentnahmegenehmigungen aus dem Erlenbach zur Bewässerung von Getreide, Kartoffeln und Rüben sowie Gemüseanpflanzungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus dem EHEC-Alarm für die Wasserentnahme aus dem Erlenbach?
  2. Wer führt die Aufsicht über die Wasserentnahme und wie wird die Qualität des Wassers, das zur Bewässerung auf die Felder gelangt, kontrolliert?
  3. Wie wird die Entnahmemenge kontrolliert?
  4. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Kinder am und im Erlenbach spielen. Kam es in den letzten Jahren zu einer Häufung von Durchfallerkrankungen, insbesondere bei Kindergartenkindern in Nieder-Erlenbach? Wenn ja, zu welchen Jahreszeiten ? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Juli 2011OFOF 22/13EHEC-Alarm für den Erlenbach - und die Konsequenzen?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. September 2011Sie sind hier
    VV 113EHEC-Alarm für den Erlenbach - und die Konsequenzen?
    Anfrage
  3. 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1421EHEC-Alarm für den Erlenbach - und die Konsequenzen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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