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Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1131 entstanden aus Vorlage: OF 732/2 vom 04.01.2019

Betreff: Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks Der Magistrat wird gebeten, für Palmengarten, Botanischen Garten und Grüneburgpark zu prüfen und zu berichten:

  1. Liegen die Grünflächen nach der Lärmkartierung der Stadt Frankfurt zur Gänze oder teilweise in der 55-bis-60-dB(
    • A)-Zone und mithin mindestens 10 dB(
    • A)über dem für Erholungszonen geltenden Grenzwert von 45 dB(
    • A)?
  2. Folgt daraus ein Handlungsbedarf in Sachen Lärmschutz, z. B. in Form von Ad- hoc-Lärmkontrollen durch die Verkehrspolizei auf Zeppelin- und Miquelallee? Begründung: Anfrage von Parknutzern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2019OFOF 732/2Lärmschutz im Bereich des GrüneburgparksOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2019Sie sind hier
    VV 1131Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks
    Anfrage
  3. 22. März 2019Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 604Lärmschutz im Bereich des GrüneburgparksStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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