Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig?
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Auskunftsersuchen vom 22.01.2019, V 1127 entstanden aus Vorlage: OF 911/6 vom 08.01.2019
Betreff: Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig? Vorgang: M 212/18 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 darzulegen, wieso nicht anstelle der in der Vorlage M 212 dargelegten Fällung von zwei Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße 9 die bisher bei den Bauarbeiten benutzte Ausfahrt weiter genutzt wird. Hier besteht offensichtlich eine Lücke ausreichender Größe.
Begründung: In der Vorlage M 212 wurde die Fällung zweier Bäume in der Wilhelm-Fay-Straße 9 für notwendig erachtet, um im Rahmen einer Neubaumaßnahme der Syna GmbH eine anforderungsgerechte Grundstückszufahrt zu schaffen. Wahrscheinlich sind die im beigefügten Foto von dem roten Kreis tangierten beiden Bäume gemeint. Hinter diesen Bäumen gibt es am Zebrastreifen jedoch eine Ausfahrt, die während der Bauarbeiten auch von großen Fahrzeugen genutzt wurde. Es stellt sich die Frage, wieso nicht dieser Bereich auch zukünftig als Grundstücksausfahrt genutzt werden kann, was die Fällung der zwei Bäume unnötig machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 212 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 646 Aktenzeichen: 66 0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2018MM 212Neubauvorhaben Wilhelm-Fay-Straße 9 (Sossenheim) hier: BaumfällvorlageMagistratsvortrag
- 8. Januar 2019OFOF 911/6Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2019Sie sind hierVV 1127Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig?Anfrage
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 646Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen