Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig?
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 646
Betreff: Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig? Der Magistrat bedauert die notwendige Fällung der Bäume mit den Baumkatasternummern 164 und 165. Diese ist jedoch nötig, um die Grundstückszufahrt zur Syna GmbH zu realisieren. Eine Grundstückszufahrt in Höhe des bauzeitlichen Fußgängerüberweges ist nicht möglich, da diese nur auf das Nachbargrundstück führt. Die Stadtverordnetenversammlung hat dies durch Beschluss (§ 3492/2018) unter vorangegangener Zustimmung des Ortsbeirates 6 (27. Sitzung am 04.12.2018) akzeptiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2018MM 212Neubauvorhaben Wilhelm-Fay-Straße 9 (Sossenheim) hier: BaumfällvorlageMagistratsvortrag
- 8. Januar 2019OFOF 911/6Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2019VV 1127Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig?Anfrage
- 29. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 646Sossenheim: Fällung von Bäumen in der Wilhelm-Fay-Straße wirklich nötig?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab