Einrichtung Radstreifen auf der Gießener Straße
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Auskunftsersuchen vom 11.09.2014, V 1101 entstanden aus Vorlage: OF 617/3 vom 05.06.2014
Betreff: Einrichtung Radstreifen auf der Gießener Straße Vorgang: M 185/08; Beschl. d. Stv.-V. v. 26.02.2009, § 5531; OM 2346/13 OBR 3; ST 82/14 Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wann mit der Einrichtung der in der Stellungnahme vom 17.01.2014, ST 82, angekündigten Radstreifen auf der Gießener Straße zwischen Homburger Landstraße und Friedberger Landstraße begonnen wird.
Begründung: Die Radstreifen wurde mit der Vorlage M 185 am 26.02.2009 von der Stadtverordnetenversammlung, § 5531, beschlossen. Zitat aus der Stellungnahme vom 17.01.2014, ST 82, als Antwort auf die Anregung des Ortsbeirates vom 22.08.2013, OM 2346: "Für die Radfahrstreifen besteht bereits eine abgeschlossene Planung, die nach dem Umbau der Haltstellen umgesetzt wird." Der Umbau der Haltestellen ist mittlerweile abgeschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2013OFOF 396/3Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2013OMOM 2346Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener StraßeDirektanregung
- 17. Januar 2014STST 82Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener StraßeStellungnahme
- 5. Juni 2014OFOF 617/3Einrichtung Radstreifen auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 11. September 2014Sie sind hierVV 1101Einrichtung Radstreifen auf der Gießener StraßeAnfrage
- 12. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 1540Einrichtung Radfahrstreifen auf der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen