Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 82
Betreff: Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener Straße Zu 1.: Ein entsprechendes Hinweisschild wird in der Gießener Straße vor der Einmündung in die Friedberger Landstraße aufgestellt.
Zu 2.: Innerhalb geschlossener Ortschaften wird die Höchstgeschwindigkeit durch § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Nach der Verwaltungsvorschrift zu §§ 39-43 StVO sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben, nicht zulässig. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er diesem Teil der Anregung nicht folgen kann.
Zu 3.: In der Gießener Straße wurden im Jahr 2013 bisher drei Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit durchgeführt. Diese ergaben eine Übertretungsquote von 7 %. Die Geschwindigkeitskontrollen werden fortgesetzt.
Zu 4.: Der Verkehrsspiegel wird entsprechend ausgerichtet.
Zu 5.: Die Parkordnung ist durch die baulichen Gegebenheiten sowie durch die Vorgaben der StVO eindeutig geregelt. Eine zusätzliche Beschilderung hält der Magistrat für entbehrlich.
Zu 6.: Für die Radfahrstreifen besteht bereits eine abgeschlossene Planung, die nach dem Umbau der Haltstellen umgesetzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2013OFOF 396/3Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2013OMOM 2346Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener StraßeDirektanregung
- 17. Januar 2014Sie sind hierSTST 82Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener StraßeStellungnahme
- 5. Juni 2014OFOF 617/3Einrichtung Radstreifen auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 11. September 2014VV 1101Einrichtung Radstreifen auf der Gießener StraßeAnfrage
- 12. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 1540Einrichtung Radfahrstreifen auf der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab