Auskunft über die Willemineallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1062 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 22.11.2018
Betreff: Auskunft über die Willemineallee Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Ist die Willemineallee dauerhaft als Straße gewidmet?
- Welchen Status hat die Willemineallee normalerweise?
- Falls die Willemineallee als Verkehrsfläche gewidmet ist, für welches Fahrzeuggewicht und welche Verkehrsfrequenz ist diese nutzbar ohne Schäden zu verursachen?
- Wie sind für Bürger solche Informationen einsehbar, wenn sich einmal die Frage einer möglichen Zufahrt stellt? Begründung: Grundsätzlich ist anscheinend in der Willemineallee kein motorisierter Verkehr möglich und erlaubt. Aufgrund von Bauauarbeiten an der Heinrich-Seliger-Straße wird jedoch derzeit der Verkehr - insbesondere auch Schwerlastverkehr - über die Willemineallee geführt. Dies hat zu einer erheblichen Verunsicherung der Anlieger geführt. Insbesondere herrscht auch darüber Unklarheit, ob die Willemineallee grundsätzlich als verkehrsberuhigter Bereich oder gar als Grünfläche anzusehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2018OFOF 1103/5Auskunft über die WilleminealleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. November 2018Sie sind hierVV 1062Auskunft über die WilleminealleeAnfrage
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 475Auskunft über die WilleminealleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen