Auskunft über die Willemineallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 475
Betreff: Auskunft über die Willemineallee Zu 1 u. 2.: Die Willemineallee ist ein Fuß- und Radweg. Allerdings gibt es eine gepflasterte Teilzufahrt als Verbindung zu Anwohnerparkplätzen. Der Fuß- und Radweg ist normalerweise für Kraftfahrzeuge gesperrt.
Zu 3.: Für Fuß- und Radwege werden üblicherweise keine Gewichtsgrenzen bemessen.
Zu 4.: Zufahrten sind in den Bebauungsplänen enthalten. Diese Pläne regeln und sichern als rechtsverbindliche Satzung die städtebauliche Ordnung sowie die Art und Intensität der Nutzung der Straßen. Aktuelle Baustellen und Umleitungen werden auf www.mainziel.de veröffentlicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2018OFOF 1103/5Auskunft über die WilleminealleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. November 2018VV 1062Auskunft über die WilleminealleeAnfrage
- 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 475Auskunft über die WilleminealleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab