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Parken Am Ginnheimer Wäldchen

Vorlagentyp: V
33 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Am Ginnheimer Wäldchen — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 20.09.2018, V 1009 entstanden aus Vorlage: OF 517/9 vom 05.09.2018

Betreff: Parken Am Ginnheimer Wäldchen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und, wenn ja, durch welche Maßnahmen in der Straße Am Ginnheimer Wäldchen sichergestellt werden kann, dass trotz der parkenden Fahrzeuge eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5 Meter bestehen bleibt.

Begründung: Am Ginnheimer Wäldchen (zwischen Unterführung Woogstraße und U-Bahn-Station "Niddapark"), parken Fahrzeuge regelmäßig derart weit auf dem Gehweg, dass ein Durchkommen bereits für Fußgänger schwierig bis unmöglich ist. Der Gehweg auf der anderen Straßenseite ist aufgrund der dortigen Baumaßnahmen keine Alternative. Insbesondere Kindergruppen auf dem Weg zum ehemaligen Gelände der Bundesgartenschau und den dortigen Spielplätzen sind auf einen sicheren Gehweg angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2018OFOF 517/9Parken Am Ginnheimer WäldchenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 20. September 2018Sie sind hier
    VV 1009Parken Am Ginnheimer Wäldchen
    Anfrage
  3. 18. Januar 2019STST 149Parken Am Ginnheimer WäldchenStellungnahme
  4. 14. Februar 2019OFOF 603/9Parken Am Ginnheimer WäldchenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 14. Februar 2019OMOM 4225Parken Am Ginnheimer WäldchenDirektanregung
  6. 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 734Parken Am Ginnheimer WäldchenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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