Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum Eckenheim
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Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1007 entstanden aus Vorlage: OF 603/10 vom 04.09.2018
Betreff: Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum Eckenheim Vorgang: V 697/17 OBR 10; ST 944/18 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu beantworten, welche der europaweit in unterschiedlichen Pilotprojekten geprüften Einsatzmöglichkeiten von LED-Technik favorisiert werden und welche zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 umsetzbar erscheinen. Aus der Stellungnahme vom 18.05.2018, ST 944, wird ersichtlich, dass der Magistrat den Einsatz von 3-D-Optik an Zebrastreifen kritisch sieht. Zur Disposition stehen jedoch im Rahmen der neuesten Entwicklung zur Signalisierung und Beleuchtung von Fußgängerüberwegen noch innovativere und wirkungsvollere Projekte zur Beleuchtung, u. a. mit Solartechnik, über die man unter "Beleuchtete intelligente (Fotovoltaik) Fußgängerüberwege" mehr Informationen im Internet erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018STST 944Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrszeichen 293 sowie Neueinrichtung eines Fuß-gängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimStellungnahme
- 4. September 2018OFOF 603/10Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 18. September 2018Sie sind hierVV 1007Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimAnfrage
- 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2281Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen