Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum Eckenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2281
Betreff: Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum Eckenheim Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) festgelegten Standards für die Gestaltung von Verkehrszeichen (auch Markierungen) gelten bundesweit einheitlich. Der Magistrat sieht kein Erfordernis, etwas an den bestehenden Grundlagen zu ändern. Nichtsdestotrotz werden innovative Projekte zur Steigerung der Verkehrssicherheit befürwortet, wenn es hierfür Anwendungsfälle im Stadtbereich gibt. Aussagekräftige Studien aus mit Frankfurt vergleichbaren Städten müssen ferner vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018STST 944Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrszeichen 293 sowie Neueinrichtung eines Fuß-gängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimStellungnahme
- 4. September 2018OFOF 603/10Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 18. September 2018VV 1007Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimAnfrage
- 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2281Prüfung weiterer ergänzender Sicherheitsmaßnahmen an den Zebrastreifen im Ortsbezirk 10 und Errichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab