Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)
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Zusammenfassung
Der Magistrat verweist auf den Bericht vom 22.09.2023 und stellt fest, dass sich der gesetzliche Rahmen nicht verändert hat. Er fordert die Deutsche Bundesbank auf, kreative Zwischennutzungskonzepte zu entwickeln und setzt sich für sozialverträgliche Mieten nach Sanierungen ein.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zur Meidung inhaltlicher Wiederholungen wird zunächst auf den Bericht des Magistrats vom 22.09.2023 (B 363/23) verwiesen.
Ein neuer Sachstand liegt seitdem nicht vor.
Insbesondere hat sich der gesetzliche Rahmen bislang nicht verändert. Entsprechend existiert weiterhin keine rechtliche Grundlage, die Deutsche Bundesbank - oder auch anderweitige Vermietende in vergleichbaren Konstellationen - zu einem bestimmten Vorgehen hinsichtlich der gegebenen Leerstände aufzufordern.
Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die von Frankfurt lange geforderte Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbotes festgeschrieben - der Magistrat begrüßt dieses Vorhaben der Koalition unbedingt und drängt auf eine schnelle Umsetzung.
Der Magistrat wird unabhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Deutsche Bundesbank gleichwohl bitten, kreative Zwischennutzungskonzepte kurzfristig zu entwerfen und dort wo möglich auch umzusetzen. Ebenso wird der Magistrat auf sozialverträgliche Mieten nach abgeschlossener Sanierung drängen. Hierzu ist zu betonen, dass in der laufenden Bestandsvermietung bekanntlich eine gesetzliche Kappungsgrenze existiert, die etwaige Modernisierungsmieterhöhungen nach oben begrenzt. Für Neuvermietungen in Bestandsflächen existiert - gleichsam bekannt - eine Mietpreisbremse, die Neumieten entlang der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Frankfurter Mietspiegel wiederum nach oben begrenzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2022OFOF 326/9Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2022OAOA 246Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9Anregung
- 24. März 2023BB 142Leerstand von Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9Magistratsbericht
- 22. September 2023BB 363Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9Magistratsbericht
- 16. November 2023OFOF 801/2Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank - hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2024OMOM 5130Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)Direktanregung
- 27. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 999Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab