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Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zur Meidung inhaltlicher Wiederholungen wird zunächst auf den Bericht des Magistrats vom 22.09.2023 (B 363/23) verwiesen. Ein neuer Sachstand liegt seitdem nicht vor. Insbesondere hat sich der gesetzliche Rahmen bislang nicht verändert. Entsprechend existiert weiterhin keine rechtliche Grundlage, die Deutsche Bundesbank - oder auch anderweitige Vermietende in vergleichbaren Konstellationen - zu einem bestimmten Vorgehen hinsichtlich der gegebenen Leerstände aufzufordern. Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die von Frankfurt lange geforderte Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbotes festgeschrieben - der Magistrat begrüßt dieses Vorhaben der Koalition unbedingt und drängt auf eine schnelle Umsetzung. Der Magistrat wird unabhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Deutsche Bundesbank gleichwohl bitten, kreative Zwischennutzungskonzepte kurzfristig zu entwerfen und dort wo möglich auch umzusetzen. Ebenso wird der Magistrat auf sozialverträgliche Mieten nach abgeschlossener Sanierung drängen. Hierzu ist zu betonen, dass in der laufenden Bestandsvermietung bekanntlich eine gesetzliche Kappungsgrenze existiert, die etwaige Modernisierungsmieterhöhungen nach oben begrenzt. Für Neuvermietungen in Bestandsflächen existiert - gleichsam bekannt - eine Mietpreisbremse, die Neumieten entlang der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Frankfurter Mietspiegel wiederum nach oben begrenzt.