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Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: B
92 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über den Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9 und die geplanten Sanierungsmaßnahmen, die ab Januar 2023 in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden sollen. Ziel ist es, die leerstehenden Wohnungen zu renovieren und teilweise als Interimswohnungen für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022, § 2427 wurde die Ziffer 2 der Vorlage OA 246 abgelehnt. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Magistrat zu den Ziffern 1, 3 und 4 berichte.

Mit Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, B 142, vom 24.03.2023 wurden die Ziffern 1 und 3 der Anregung OA 246 des Ortsbeirats 09 (im Bericht mit "a)" und "b)" betitelt) wie folgt beantwortet:

a) Die Wohnungen der Bundesbank im Bereich Dornbusch - Eschersheim - Ginnheim sollen laut Eigentümerin ab Anfang Januar 2023 in neun Bauabschnitten umfangreich generalsaniert werden. Dabei sollen unter anderem Versorgungsleitungen und Sanitärausstattung, der in den Nachkriegsjahren in mehreren Bauabschnitten zwischen 1949 bis 1962 errichteten Siedlung, erneuert werden. Insbesondere die Elektroinstallationen entsprächen in vielen Wohnungen nicht mehr den gesetzlichen Mindestanforderungen, sodass die betroffenen Wohnungen nach Aussage der Eigentümerin nicht vermietungsfähig seien. Darüber hinaus sei, soweit möglich, der Ausbau bisher nicht wohnlich genutzter Dachgeschosse zur Schaffung zusätzlichen neuen Wohnraums geplant. Eine energetische Sanierung der gesamten Anlage sei ebenfalls vorgesehen.

Eine bauliche Maßnahme dieses Umfanges könne nur in leerstehendem Wohnraum erfolgen. Ungefähr zwei Drittel der Wohnungen der Siedlung stehen deswegen aktuell - zum Teil schon seit einigen Jahren - leer. Ein Drittel dieser leerstehenden Wohnungen soll wiederum vorgehalten werden, um während der Sanierung als Interimswohnung genutzt und den Mieter:innen als Zwischenwohnung angeboten werden zu können.

Bei dem Sanierungsvorhaben soll es sich um ein mehrjähriges Projekt (2023 bis 2026) mit insgesamt 9 Bauabschnitten handeln. Erste Abstimmungsgespräche mit den Mietparteien des ersten Bauabschnitts sollen bereits angelaufen sein. Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts sollen die Wohnungen voraussichtlich ab Ende 2023 sukzessive wieder belegt werden. Die ersten Baumaßnahmen in der Camissostraße wurden inzwischen begonnen.

b) Leider mangelt es in Hessen an einer Rechtsgrundlage, um gegen Leerstände vorzugehen. Auch im Hinblick auf den Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9 besteht folglich keine zwingende rechtliche Interventionsmöglichkeit für die Anordnung der Beseitigung des Leerstandes oder für die Durchsetzung von Zwischennutzungen. Nichts desto trotz bemüht sich der Magistrat, hier Lösungen herbeizuführen, da es für öffentliche Eigentümer zumindest geboten erscheint, dem dringenden Bedarf an Interimswohnen für Geflüchtete ein wenig Abhilfe zu schaffen und insbesondere für Familien "normale" Wohnungen zu Verfügung zu stellen. Der Magistrat hat sich vor Ort - und auch an anderen Orten in der Stadt, wo die Bundesbank Eigentümerin von z. T. leerstehenden Wohnungen ist, ein Bild gemacht und in einem kürzlich erfolgten Gespräch sowie bei einer Ortsbegehung mit Vertreter*innen der Bundesbank, der Dezernate Wohnen und Soziales sowie Sachverständigen erreicht, dass die Bundesbank in Kooperation mit dem Sozialdezernat und der KEG an anderer Stelle Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung stellen wird.

Zu Ziffer 4 der Anregung (im Bericht mit "c)" betitelt) wurde beschlossen, dass noch dezernatsübergreifender Klärungsbedarf bestehe und der Magistrat unaufgefordert berichten werde.

Teilflächen der in Rede stehenden Siedlung wurden vor rund 70 Jahren von der Stadt Frankfurt an die Bank Deutscher Länder, die Vorgängerin der heutigen Bundesbank, zur Errichtung von Wohnungen für ihre Bediensteten veräußert. Zur Nutzung der Flächen wurde vertraglich lediglich eine Verpflichtung zur Errichtung geplanter Wohngebäude vereinbart. Teilweise wurde ein Rückübereignungsrecht für den Fall der nicht fristgerechten Bebauung oder ganz oder teilweise unbebauten Weiterveräußerung vereinbart. Eine Sicherung im Grundbuch wurde kaufvertraglich nicht vereinbart. Darüberhinausgehende Verpflichtungen zu Nutzung oder Überlassung der Flächen bzw. Wohnungen wurden ebenfalls nicht getroffen. Mit der Errichtung der Wohngebäude war die Bedingung erfüllt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Verpflichtungen aus den Kaufverträgen - so sie denn vorhanden wären - aufgrund Zeitablauf verjährt wären.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2022OFOF 326/9Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. September 2022OAOA 246Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9Anregung
  3. 24. März 2023BB 142Leerstand von Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9Magistratsbericht
  4. 22. September 2023Sie sind hier
    BB 363Leerstand im Wohnungsbestand der Bundesbank im Ortsbezirk 9
    Magistratsbericht
  5. 16. November 2023OFOF 801/2Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank - hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 19. Februar 2024OMOM 5130Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)Direktanregung
  7. 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 999Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 24 · 12.10.2023
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFraktionslos
Ablehnung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht); BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 22 · 05.12.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkolinx Elf
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

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