Beleuchtung des Odina-Bott-Platzes
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Generell werden Grünflächen zum Schutz von Flora und Fauna nur in Ausnahmefällen beleuchtet. Der Magistrat sieht daher in diesem Fall von einer durchgängigen Beleuchtung ab. Die Zuwegung wird dementsprechend weiterhin lediglich von den angrenzenden Straßen beleuchtet. Im Zuge des turnusmäßigen Tauschs der Bestandsleuchten werden diese gegen effizientere Leuchten ausgetauscht. Einen konkreten Zeitrahmen kann der Magistrat dafür aktuell noch nicht benennen.