Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim…
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Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post"
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Arthur-von-Weinberg-Steg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „Arthur-von-Weinberg-Steg“ und Lappengasse13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse20.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg08.04.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 944
Betreff: Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post" Der Leinpfad ist bereits, wie vom Ortsbeirat angeregt, so ausgeschildert, dass die neue Mainuferpromenade nur für den Fußgängerverkehr freigegeben ist. Ausgenommen ist, wie in der Anregung des Ortsbeirates dargestellt, der Abschnitt zwischen dem Arthur-von-Weinberg-Steg und dem Straßenbahnübergang Löhnungsgasse. Dieser steht auch dem Radverkehr zur Verfügung, da der Steg für den Radverkehr zur Querung des Mains genutzt werden darf. Markierungen auf die neue Mainuferpromenade aufzubringen ist technisch nicht möglich, da diese mit wassergebundener Decke gestaltet ist. Aus straßenrechtsbehördlicher Sicht gibt es keine Ermächtigungsgrundlage, den als Feldweg gewidmeten Uferweg für Radfahrende gänzlich zu sperren oder durch Einbauten unattraktiv zu gestalten. Bauliche Maßnahmen im Bereich der Stichstraßen / Einmündungen in den westlich des Straßenbahnkörpers gelegenen asphaltierten Teil des Leinpfades sind nach Auffassung des Magistrats aufgrund der vorhandenen räumlichen Verhältnisse nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2013OFOF 219/11Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgänger und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle Fechenheim PostOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2013OMOM 2678Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle „Fechenheim-Post“Direktanregung
- 7. März 2014STST 360Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post"Stellungnahme
- 18. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 944Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab