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Sicherheitskonzept für die U-Bahn-Station Bonames-Mitte

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 933

Betreff:

Sicherheitskonzept für die U-Bahn-Station Bonames-Mitte

Die VGF hat die Planungen für den Ausbau von ausgewählten oberirdischen Stationen mit Videotechnik und Notruf- und Informationssäulen abgeschlossen und einen Zuwendungsantrag – "Verbesserung von Sicherheit und Service für Fahrgäste Baustufe 3 “ - am 11.05.2009 beim hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt gestellt.

Nach §14 Abs. 4 Satz 2 des hessischen Gesetzes für Sicherheit und Ordnung dürfen Videoüberwachungsanlagen zum Schutz öffentlicher Einrichtungen nur dann installiert werden, wenn Nachweise erbracht werden können, die belegen, dass es sich um Brennpunkte der

Kriminalität handelt. Eine Genehmigung zur Überwachung wird dann auch nur für dieses eng umgrenzte Terrain, im vorliegenden Fall dem unmittelbaren Haltestellenbereiche erteilt.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben, wurden auf der Grundlage polizeilicher Erhebungen und der Datenlage des VGF- Ordnungsdienstes auch die Station Bonames Mitte ausgewählt.

Die Station "Römerstadt" wurde, wie in der Anregung bereits erwähnt, aufgrund der hohen Vandalismusschäden bereits im Oktober 2008 mit Videokameras ausgerüstet.

Die Station Bonames Mitte wird unmittelbar nach einem positiven Zuwendungsbescheid, einhergehend mit dem geplanten behindertengerechten Umbau mit Videotechnik ausgerüstet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. März 2009OFOF 746/10Sicherheitskonzept für die U-Bahn-Station Bonames-MitteOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. April 2009OMOM 3153Sicherheitskonzept für die U-Bahn-Station Bonames-MitteDirektanregung
  3. 18. Juni 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 933Sicherheitskonzept für die U-Bahn-Station Bonames-Mitte
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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