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Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 92

Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße Generell besteht im Kreuzungsbereich laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Haltverbot. Im weiteren Verlauf der Hoherodskopfstraße ist ein Haltverbot beschildert. Auf dem Schulweg in der Hoherodskopfstraße befinden sich bereits die Verkehrszeichen 136 StVO (Kinder). Dieser verläuft laut Schulwegplan von der Ronneburgstraße ausgehend auf der rechten Seite der Hoherodskopfstraße. Die Ronneburgstraße muss dazu an der betroffenen Stelle nicht überquert werden. Es ist deshalb nicht notwendig, hier zusätzlich zu den Lichtsignalanlagen an der Gießener Straße und der Homburger Landstraße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Der Kreuzungsbereich liegt in einem Bereich mit nur geringer Überwachungsdichte, weshalb dort nur sehr vereinzelt die Parkverstöße geahndet werden können. Die Städtische Verkehrspolizei kann aus personellen Gründen eine Überwachung, welche geeignet wäre, das ordnungswidrige Parken zu unterbinden, nicht leisten. Der Einmündungsbereich der Hoherodskopfstraße wurde im Bereich der Gehwege mit einem Blindenleitsystem versehen, um die Aufmerksamkeit auf den Fußverkehr im Allgemeinen und auf körperlich eingeschränkte Personen im Besonderen zu erhöhen. Aufgrund der geringen Gehwegbreite sind im Bereich der Hoherodskopfstraße keine Poller möglich. Für größere bauliche Maßnahmen in der Ronneburgstraße sind gegebenenfalls planerische und finanzielle Voraussetzungen zu schaffen, die einen zeitlichen Vorlauf benötigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2018OFOF 560/10Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/HoherodskopfstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. September 2018OMOM 3713Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/HoherodskopfstraßeDirektanregung
  3. 18. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 92Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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