Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße
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Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3713 entstanden aus Vorlage: OF 560/10 vom 22.07.2018
Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße Der Magistrat wird gebeten, im sehr engen und unübersichtlichen Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße das Halteverbot und das sichere Queren der Straße für Fußgänger durch Poller oder andere an gemessene Maßnahmen durchsetzen zu lassen.
Begründung: Der Kreuzungsbereich ist in seiner Funktion als Schulweg zu sichern. Unabhängig davon gibt es nachvollziehbare Hinweise von Verkehrsteilnehmern, die das wilde und rücksichtslose Parken an dieser Stelle insgesamt als zu gefährlich und als zu vermeiden einschätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2018OFOF 560/10Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/HoherodskopfstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2018Sie sind hierOMOM 3713Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/HoherodskopfstraßeDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 92Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/HoherodskopfstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats