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Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 925

Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die geforderte Beschilderung "Verbot für Kfz über 3,5t" mit dem, wegen der Andienung des REWE-Marktes im Oberhöchstädter Weg 3 erforderlichen Zusatzzeichen "Anlieger frei" angebracht wird. Eine Sperrfläche im Kurvenbereich kann wegen des Verbots der Doppel- und Überbeschilderung nicht aufgebracht werden, da hier bereits ein gesetzliches Parkverbot besteht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird diesen Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig überwachen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2013OFOF 270/7Verkehrsschild .Durchfahrverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchststädter Weg/HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 5. März 2013OMOM 2015Verkehrsschild .Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchstädter Weg/HeerstraßeDirektanregung
  3. 24. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 925Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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