Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 925
Betreff: Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/Heerstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die geforderte Beschilderung "Verbot für Kfz über 3,5t" mit dem, wegen der Andienung des REWE-Marktes im Oberhöchstädter Weg 3 erforderlichen Zusatzzeichen "Anlieger frei" angebracht wird. Eine Sperrfläche im Kurvenbereich kann wegen des Verbots der Doppel- und Überbeschilderung nicht aufgebracht werden, da hier bereits ein gesetzliches Parkverbot besteht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird diesen Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig überwachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2013OFOF 270/7Verkehrsschild .Durchfahrverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchststädter Weg/HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. März 2013OMOM 2015Verkehrsschild .Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Ecke Oberhöchstädter Weg/HeerstraßeDirektanregung
- 24. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 925Verkehrsschild "Durchfahrtsverbot für Lastwagen" Ecke Oberhöchstädter Weg/HeerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab